Das HAUS DER TAUSEND TEICHE kann wieder zu den regulären Öffnungszeiten besucht werden. In Folge der Corona-Pandemie gelten aber besondere Regelungen!
Für Besucher des HAUS DER TAUSEND TEICHE besteht momentan neben der Wahrung des Mindesabstandes von 1,5m, die Pflicht des Tragens eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes sowie die 3-G-Regelung. Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen. Für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres besteht keine Testpflicht.
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6.Lebensjahres. Auch Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, dürfen auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichten. Ihre Befreiung von dieser Pflicht ist anhand eines ärztlichen Attestes nachzuweisen.
Fällt die 7-Tage Inzidenz im Landkreis Bautzen wieder unter 10 besteht keine Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Schutzbedeckung mehr. Informationen zur aktuellen 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Bautzen finden Sie hier.
Steigt die 7-Tage Inzidenz im Landkreis Bautzen auf über 35 besteht gilt neben der Wahrung des Mindestabstandes von 1,5m, die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasenschutzbedeckung zusätzlich die Kontakterfassung sowie die Einhaltung der 3-G-Regelung.
Eine vorherige Anmeldung Ihres Besuchs ist möglich aber nicht notwendig. Die Voranmeldung kann telefonisch unter 035932 – 36560, per E-Mail an tausendteichehaus.sbssmekul.sachsen.de bzw. über das Kontaktformular auf der Website des Hauses erfolgen.
Weitere und ausführliche Informationen finden Sie in unserem Hygienekonzept.
Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihr entgegengebrachtes Verständnis und die gegenseitige Rücksichtnahme während Ihres Besuchs.